Einführung in §14a EnWG

§14a EnWG: Was sich für Besitzer von Wallboxen und Wärmepumpen ändert

Der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist ein zentraler Baustein der deutschen Energiewende. Insbesondere für Hausbesitzer, die in den Ausbau von Elektromobilität durch Wallboxen oder den Einsatz von Wärmepumpen investieren, spielt dieser Paragraph eine wichtige Rolle. Doch was genau verbirgt sich hinter §14a EnWG und warum sollten Besitzer von Wallboxen und Wärmepumpen ihn genau kennen? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Bedeutung und die möglichen Vorteile des §14a EnWG.

Wesentliche Änderungen

Die wichtigsten Neuerungen im §14a EnWG betreffen die Installation, Nutzung und Integration von Wallboxen und Wärmepumpen.
Wieso Ihr Elektriker nun nicht mehr wegzudenken ist und Wallboxen gesetzlich nicht mehr durch Laien installiert werden dürfen lesen Sie hier.

Optimierte Netzstabilität

Durch die neuen Regelungen wird eine bessere Steuerung und Stabilität des Stromnetzes erreicht, was die Zuverlässigkeit der Energieversorgung erhöht.

Förderung von Wallboxen

Der §14a EnWG enthält spezielle Bestimmungen zur Förderung und zum Ausbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, um die Elektromobilität voranzutreiben.

Effiziente Wärmepumpen

Neue Vorschriften unterstützen den Einsatz von Wärmepumpen, um die Energieeffizienz in Haushalten und Unternehmen zu steigern.

Nachhaltige Energienutzung

Die Änderungen fördern die Nutzung erneuerbarer Energien und tragen zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei.

Wallboxen im Fokus: Ladevorgänge intelligent steuern

Für Besitzer von Wallboxen bedeutet §14a EnWG, dass das Laden von Elektrofahrzeugen an das Stromnetz angepasst werden kann. Netzbetreiber haben die Möglichkeit, den Ladevorgang zeitlich zu verschieben oder die Ladeleistung zu reduzieren, wenn das Netz stark ausgelastet ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Nutzer auf Komfort verzichten muss. Intelligente Ladesteuerung ermöglicht es, das Auto trotzdem rechtzeitig und effizient zu laden, beispielsweise zu Zeiten, in denen die Netzbelastung geringer ist und der Strom günstiger sein könnte.

 

Wärmepumpen und §14a EnWG: Effiziente Heizlösung mit Netzvorteilen

Auch für Wärmepumpen, die eine energieeffiziente Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen darstellen, ist §14a EnWG relevant. Wärmepumpen können in Zeiten hoher Netzbelastung temporär heruntergefahren werden, ohne dass der Komfort in den beheizten Räumen spürbar sinkt. Die Flexibilität der Wärmepumpen erlaubt es, den Energieverbrauch besser an das Angebot im Netz anzupassen. Dadurch können Stromkosten reduziert werden, was die Wärmepumpe noch attraktiver macht.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Änderungen des §14a EnWG und deren Auswirkungen auf Verbraucher.
Was ist §14a EnWG?
§14a EnWG ist eine gesetzliche Regelung, die den Einsatz von Wallboxen und Wärmepumpen in Haushalten betrifft. Diese Änderungen zielen darauf ab, die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu optimieren. Es betrifft hauptsächlich den Schutz der Infrastruktur und ermöglichst im Gegenzug eine järhliche Erstattung durch den Netzbetreiber von 90 – 16 Euro.
Die Vorraussetzungen hierfür muss Ihr Elektriker vornehmen. Diese Regelungen sind bindend für alle neuen Anlagen ab dem 1.1.2024.
Wie beeinflusst §14a EnWG die Installation von Wallboxen?
Diese Regelungen betreffen die Installation von Wärmepumpen, Wallboxen oder Klimageräten ab einer elektrischen Leistung von mehr als 4,2kW.
Fällt Ihr Gerät unter diese Kategorie sind bestimmte vorkerhungen durch Ihren Elektriker zu treffen.
Darunter fällt die Vorbereitung der Zähleranlage auf eine autarke Steuerung durch den Netzbetreiber. Dieser muss die Möglichkeit erhalten im Falle einer Überlastung des Straßennetzes die Leistung Ihrer Geräte auf 4,2kW zu limitieren. Dies ist, je nach Alter der Zähleranlage, nicht immer möglich.
Es ist dringend darauf zu achten VOR dem Kauf eines Elektrofahrzeuges mit Ihrem Elektriker zu sprechen. Sie sparen sich so viel Zeit, Ärger und Geld.
Welche Vorteile bieten die Änderungen für Wärmepumpen und Wallboxen?
Die Änderungen erleichtern den Einsatz von Wärmepumpen, indem sie den Zugang zu günstigeren Stromtarifen ermöglichen und die Nutzung erneuerbarer Energien fördern. Hierzu können nutzer zwischen 3 Modellen wählen. Eine separate Zähung und Steuerueinheit ermöglicht den Einsatz kostengünstigere Tarife, pauschale jährliche Erstattungen bieten auf dauer eine kostengrünstigere Nutzung Ihrer Elektrogeräte.
Muss ich meine bestehende Wallbox oder Wärmepumpe anpassen?
In den meisten Fällen sind keine Anpassungen notwendig. Es wird jedoch empfohlen, die Geräte von einem Fachmann überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass sie den neuen Anforderungen entsprechen. Ein Umbau nach §14a EnWG ist nicht zwingend nötig kann aber kalkulatorisch sinnvoll sein.
Der wichtigste Faktor bleibt jedoch der alter der Zähleranlage. Das aufrüsten der Anlage kann zwischen 200 und 800 Euro kosten.
Was ändert sich nun für Elektriker und deren Kunden?
Grundsätzlich ist wichtig zu verstehen, dass mit diesem Gesetzt beschlossen ist, dass Anschluss und inbetriebnahme nur noch durch einen konzessionierten Elektriker erfolgen darf.
Das beruht darauf, dass diese Anlagen (>4,2kW) beim Netzbetreiber angemeldet und steuerbar aufgebaut werdenb müssen. Letzteres ist ein eingriff in den Vorzählerbereich und darf nur von einem konzessionierten Elektriker mit anschliesender Abnahme und verplombung erfolgen.
Ebenfalls sorgt dieses Gesetzt aber auch für die Pflicht der Steuerung und somit für ein erweitern der Zähleranlage. Ist die Anlage zu alt, darf keine Wallbox angeschlossen werden, es ist Grundsätzlich davon auszugehen, dass Zähleranlage mit einem Baujahr vor 1980 nicht mehr mit einer Wallbox ausgestattet werden können. Dies können wir Ihnen aber mit einem Bild Ihrer Zähleranlage schnell beantworten.

Erfahren Sie mehr über §14a EnWG

Fazit

Der §14a EnWG schafft die Voraussetzungen für eine bessere Integration von Wallboxen, Wärmepumpen und anderen steuerbaren Verbrauchern ins Stromnetz. Verbraucher profitieren von schnelleren Anschlüssen und niedrigeren Netzentgelten, müssen aber eine Steuerbarkeit ihrer Anlagen akzeptieren. Insgesamt ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt, um die Energiewende voranzutreiben und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

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Interessieren Sie sich für die neuen Regelungen des §14a EnWG und deren Vorteile oder benötigen Sie zeitnah eine Wallbox oder Wärmepumpe? Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und erfahren Sie, wie Sie von den Änderungen profitieren können.