Einführung in §14a EnWG
§14a EnWG: Was sich für Besitzer von Wallboxen und Wärmepumpen ändert
Wesentliche Änderungen
Wieso Ihr Elektriker nun nicht mehr wegzudenken ist und Wallboxen gesetzlich nicht mehr durch Laien installiert werden dürfen lesen Sie hier.
Optimierte Netzstabilität
Förderung von Wallboxen
Effiziente Wärmepumpen
Nachhaltige Energienutzung
Wallboxen im Fokus: Ladevorgänge intelligent steuern
Für Besitzer von Wallboxen bedeutet §14a EnWG, dass das Laden von Elektrofahrzeugen an das Stromnetz angepasst werden kann. Netzbetreiber haben die Möglichkeit, den Ladevorgang zeitlich zu verschieben oder die Ladeleistung zu reduzieren, wenn das Netz stark ausgelastet ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Nutzer auf Komfort verzichten muss. Intelligente Ladesteuerung ermöglicht es, das Auto trotzdem rechtzeitig und effizient zu laden, beispielsweise zu Zeiten, in denen die Netzbelastung geringer ist und der Strom günstiger sein könnte.
Wärmepumpen und §14a EnWG: Effiziente Heizlösung mit Netzvorteilen
Auch für Wärmepumpen, die eine energieeffiziente Alternative zu herkömmlichen Heizsystemen darstellen, ist §14a EnWG relevant. Wärmepumpen können in Zeiten hoher Netzbelastung temporär heruntergefahren werden, ohne dass der Komfort in den beheizten Räumen spürbar sinkt. Die Flexibilität der Wärmepumpen erlaubt es, den Energieverbrauch besser an das Angebot im Netz anzupassen. Dadurch können Stromkosten reduziert werden, was die Wärmepumpe noch attraktiver macht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist §14a EnWG?
Die Vorraussetzungen hierfür muss Ihr Elektriker vornehmen. Diese Regelungen sind bindend für alle neuen Anlagen ab dem 1.1.2024.
Wie beeinflusst §14a EnWG die Installation von Wallboxen?
Fällt Ihr Gerät unter diese Kategorie sind bestimmte vorkerhungen durch Ihren Elektriker zu treffen.
Darunter fällt die Vorbereitung der Zähleranlage auf eine autarke Steuerung durch den Netzbetreiber. Dieser muss die Möglichkeit erhalten im Falle einer Überlastung des Straßennetzes die Leistung Ihrer Geräte auf 4,2kW zu limitieren. Dies ist, je nach Alter der Zähleranlage, nicht immer möglich.
Es ist dringend darauf zu achten VOR dem Kauf eines Elektrofahrzeuges mit Ihrem Elektriker zu sprechen. Sie sparen sich so viel Zeit, Ärger und Geld.
Welche Vorteile bieten die Änderungen für Wärmepumpen und Wallboxen?
Muss ich meine bestehende Wallbox oder Wärmepumpe anpassen?
Der wichtigste Faktor bleibt jedoch der alter der Zähleranlage. Das aufrüsten der Anlage kann zwischen 200 und 800 Euro kosten.
Was ändert sich nun für Elektriker und deren Kunden?
Das beruht darauf, dass diese Anlagen (>4,2kW) beim Netzbetreiber angemeldet und steuerbar aufgebaut werdenb müssen. Letzteres ist ein eingriff in den Vorzählerbereich und darf nur von einem konzessionierten Elektriker mit anschliesender Abnahme und verplombung erfolgen.
Ebenfalls sorgt dieses Gesetzt aber auch für die Pflicht der Steuerung und somit für ein erweitern der Zähleranlage. Ist die Anlage zu alt, darf keine Wallbox angeschlossen werden, es ist Grundsätzlich davon auszugehen, dass Zähleranlage mit einem Baujahr vor 1980 nicht mehr mit einer Wallbox ausgestattet werden können. Dies können wir Ihnen aber mit einem Bild Ihrer Zähleranlage schnell beantworten.
Erfahren Sie mehr über §14a EnWG
Fazit
Der §14a EnWG schafft die Voraussetzungen für eine bessere Integration von Wallboxen, Wärmepumpen und anderen steuerbaren Verbrauchern ins Stromnetz. Verbraucher profitieren von schnelleren Anschlüssen und niedrigeren Netzentgelten, müssen aber eine Steuerbarkeit ihrer Anlagen akzeptieren. Insgesamt ist die Neuregelung ein wichtiger Schritt, um die Energiewende voranzutreiben und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.