Energiemanagement

EnWG §14a: Was Hausbesitzer jetzt wissen müssen

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen und ihre Auswirkungen auf Wallboxen, Wärmepumpen und Co.

15. Januar 2024 7 Min. Lesezeit Tobias Dietrich, Elektromeister

Das Wichtigste in Kürze

  • • Das EnWG §14a regelt ab 2024 steuerbare Verbrauchseinrichtungen
  • • Wallboxen, Wärmepumpen und Speicherheizungen sind betroffen
  • • Netzbetreiber dürfen diese Geräte bei Netzengpässen steuern
  • • Dafür gibt es Vergütungen und reduzierte Netzentgelte
  • • Professionelle Installation und Anmeldung sind entscheidend

Was ist das EnWG §14a?

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) §14a ist seit Januar 2024 in Kraft und regelt den Umgang mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in Deutschland. Ziel ist es, das Stromnetz zu stabilisieren und die Integration erneuerbarer Energien zu fördern.

Für Hausbesitzer in der Rhein-Neckar-Region bedeutet das konkrete Änderungen beim Betrieb von Wallboxen, Wärmepumpen und anderen größeren Elektrogeräten. Als Ihr Elektrofachbetrieb in Ketsch erklären wir Ihnen, was das für Sie bedeutet.

Welche Geräte sind betroffen?

Wallboxen

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge über 4,2 kW Leistung

Wärmepumpen

Elektrische Wärmepumpen ab 4,2 kW Bemessungsleistung

Speicherheizungen

Elektrische Speicherheizungen über 4,2 kW

Batteriespeicher

Stationäre Batteriespeicher über 4,2 kW

Wie funktioniert die Steuerung?

Der Netzbetreiber MVV (in unserer Region) kann bei Netzengpässen die Leistung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtungen begrenzen. Wichtig: Das Gerät wird nicht komplett abgeschaltet, sondern nur in der Leistung reduziert.

Garantierte Mindestleistung

Auch bei einer Steuerung durch den Netzbetreiber ist eine Mindestleistung von 4,2 kW garantiert. Das reicht für die Grundversorgung mit Heizung oder das Laden des E-Autos über Nacht.

Ihre Vorteile durch §14a

Reduzierte Netzentgelte

Deutliche Kosteneinsparung bei den jährlichen Netzentgelten für steuerbare Geräte

Pauschale Vergütung

Jährliche Zahlung als Entschädigung für die Steuerbarkeit Ihrer Geräte

Netzstabilität

Beitrag zur Energiewende und stabileren Stromversorgung in der Region

Was müssen Sie als Hausbesitzer tun?

Ihre Handlungsschritte:

  1. Anmeldung beim Netzbetreiber: Alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen müssen ordnungsgemäß angemeldet werden
  2. Fachgerechte Installation: Nur qualifizierte Elektrofachbetriebe dürfen die Installation und Anmeldung durchführen
  3. Steuerungstechnik: Installation der notwendigen Mess- und Steuerungstechnik durch den Elektrofachbetrieb
  4. Vertrag mit Netzbetreiber: Abschluss eines Vertrages über die steuerbare Verbrauchseinrichtung

Praktische Umsetzung in Ketsch und Umgebung

Als Ihr lokaler Elektrofachbetrieb in Ketsch unterstützen wir Sie bei der kompletten Umsetzung des EnWG §14a. Von der fachgerechten Installation bis zur Anmeldung beim Netzbetreiber MVV übernehmen wir alle notwendigen Schritte.

Wallbox-Installation

Professionelle Installation Ihrer Wallbox mit §14a-konformer Steuerungstechnik und kompletter Anmeldung beim Netzbetreiber.

Mehr zur Wallbox-Installation →

Smart Home Integration

Intelligente Einbindung in Ihr KNX-System für optimales Energiemanagement und Komfort trotz Steuerung.

Mehr zu KNX Smart Home →

Häufige Fragen zum EnWG §14a

Kann mein E-Auto noch voll geladen werden?

Ja, auch bei einer Steuerung sind mindestens 4,2 kW verfügbar. Das reicht für eine Vollladung über Nacht. In den meisten Fällen erfolgt ohnehin keine Steuerung.

Wie oft wird gesteuert?

Steuerungen sind nur bei Netzengpässen notwendig und werden in den meisten Regionen selten auftreten. Der Netzbetreiber muss dies rechtzeitig ankündigen.

Was passiert mit bestehenden Anlagen?

Bestehende Anlagen können meist nachgerüstet werden. Wir prüfen Ihre Anlage und beraten Sie über die notwendigen Maßnahmen.

Unser Service für Sie

Als Elektromeister und KNX-zertifizierter Partner in Ketsch bieten wir Ihnen:

Kostenlose Erstberatung
Fachgerechte Installation
Komplette Anmeldung
Laufender Support

Fragen zum EnWG §14a?

Lassen Sie sich kostenlos von unserem Elektromeister beraten. Wir klären alle Fragen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

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Häufige Fragen (FAQ)

Kurz & hilfreich zu EnWG §14a

Welche Geräte sind betroffen?

Wallboxen, Wärmepumpen, Speicherheizungen und Batteriespeicher ab 4,2 kW. Details regelt die aktuelle Bundesnetzagentur‑Vorgabe.

Wird mein Gerät komplett abgeschaltet?

Nein. Es gilt eine garantierte Mindestleistung (z. B. 4,2 kW), damit Grundfunktionen erhalten bleiben. Es wird zeitweise begrenzt, nicht abgeschaltet.

Welche Vorteile habe ich?

Reduzierte Netzentgelte und jährliche Vergütung. Wir prüfen mit Ihnen, welche Option wirtschaftlich sinnvoll ist.

Was muss ich als Hausbesitzer tun?

Geräte anmelden, Steuerungstechnik installieren lassen und einen entsprechenden Vertrag mit dem Netzbetreiber schließen. Unsere Elektriker übernehmen das für Sie.