Bei einem Brand ist oft nicht das Feuer selbst das größte Risiko, sondern der Rauch. Er zieht durch Schächte und Wanddurchführungen in die Etage darüber, ins Schlafzimmer oder Kinderzimmer, lange bevor jemand etwas bemerkt. Genau das verhindert eine Brandabschottung: Sie hält Feuer und Rauch in dem Abschnitt, in dem sie entstanden sind.
Wir sind Elektriker. Wer in unseren Beruf hineinschaut, sieht schnell, wie unterschiedlich Betriebe an dieser Stelle arbeiten: Wand auf, Leitung rein, Loch mit Bauschaum zu. Das ist billig und schnell, im Brandfall aber fatal. Dieser Beitrag zeigt Bauherren, Bauleitern, TGA-Planern und Hausverwaltern, welche Regeln gelten, wie ein Schott aufgebaut sein muss, wer es einbauen darf und was mit Schotts geschieht, die im Bestand ohne Nachweis sitzen.
Die Regeln im Überblick
| Regel | Was sie regelt |
|---|---|
| § 40 Musterbauordnung (MBO) | Leitungen durch Bauteile mit vorgeschriebenem Feuerwiderstand nur, wenn eine Brandausbreitung ausreichend lang nicht zu befürchten ist oder Vorkehrungen dagegen getroffen sind |
| Landesbauordnung Baden-Württemberg | das geltende Bauordnungsrecht für Bauvorhaben im Land, Leitungsdurchführungen regelt § 31 Abs. 2; die MBO ist nur das Muster |
| Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) | technische Regel für Leitungsanlagen in Rettungswegen, Durchführungen durch Wände und Decken sowie den Funktionserhalt |
Die MBO ist ein Muster, das die Bauministerkonferenz vorgibt. Verbindlich wird Bauordnungsrecht erst über die Landesbauordnung. Für ein Vorhaben in Ketsch, Mannheim oder Heidelberg gilt also die Landesbauordnung Baden-Württemberg.
Die MLAR liegt als Musterfassung vom 10.02.2015 vor, zuletzt geändert durch Beschluss der Fachkommission Bauaufsicht vom 24.04.2026. Die Länder führen sie als Technische Baubestimmung ein, meist über ihre Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen. Maßgeblich ist die Fassung, die das jeweilige Land eingeführt hat. In Baden-Württemberg gilt die eigene LAR, Fassung November 2025, erstellt auf Grundlage der MLAR von September 2020; die Änderung von 2026 ist dort noch nicht übernommen.
Die MLAR regelt mehr als Brandwände. Sie betrifft auch Leitungen in Treppenräumen und notwendigen Fluren, also in Rettungswegen, und den Funktionserhalt von Leitungen für sicherheitstechnische Anlagen im Brandfall, etwa für Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung oder Feuerwehraufzüge.
Geprüft werden Abschottungssysteme nach DIN 4102 (national) oder DIN EN 1366-3 (europäisch). Welche Feuerwiderstandsdauer ein System erreicht und unter welchen Bedingungen, steht im Verwendbarkeitsnachweis. Diese Einzelheiten muss der Bauherr nicht kennen, der ausführende Betrieb schon.
Wann ein Schott nötig ist
Drei Fragen klären den Bedarf:
- Muss das Bauteil einen bestimmten Feuerwiderstand haben, zum Beispiel 30, 60 oder 90 Minuten?
- Wird eine Leitung oder ein Rohr durch dieses Bauteil geführt?
- Greift keine der Erleichterungen der MLAR (Abschnitt 4.3)?
Sind alle drei Fragen mit Ja beantwortet, wird die Öffnung mit einem geprüften System verschlossen.
Die Landesbauordnung nimmt in § 31 Abs. 2, wie § 40 MBO, einige Fälle aus: Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, Leitungen innerhalb von Wohnungen und innerhalb einer Nutzungseinheit mit höchstens 400 m² in höchstens zwei Geschossen. Im Einfamilienhaus ist eine Abschottung deshalb meist kein Thema, im Mehrfamilienhaus, in der Praxis oder im Bürogebäude fast immer.
Wann ein einfacherer Verschluss reicht
Die MLAR erlaubt für überschaubare Fälle einfachere Verschlüsse als ein geprüftes Schott, jeweils unter Bedingungen zu Abständen, Wanddicke und Verschluss der Restöffnung. Typische Fälle:
- einzelne brennbare Rohre bis 32 mm Außendurchmesser
- einzelne nichtbrennbare Rohre bis 160 mm Außendurchmesser
- einzelne elektrische Leitungen, die nicht gebündelt sind
Sobald Rohre dicht nebeneinander liegen oder Kabel gebündelt durchgehen, braucht es wieder ein geprüftes Schott. Welcher Fall vorliegt, klären wir vor Ort, nicht am Plan.
Die häufigsten Stellen im Alltag:
- Geschossdecken zwischen Wohnungen, Büros und Praxen
- Brandwände zwischen Gebäudeabschnitten
- Trennwände zwischen Nutzungseinheiten
- Wände von Treppenräumen und Schächten
- Wände zu Technikräumen wie Heizraum oder Hausanschlussraum
Wer im Mehrfamilienhaus, in der Arztpraxis oder im Bürogebäude eine Verteilung erweitert oder eine Datenleitung neu zieht, durchstößt in der Regel mindestens ein solches Bauteil. Ohne Abschottung ist die Arbeit nicht fertig.
Was ein Schott können muss
Ein Schott muss mindestens den Feuerwiderstand des Bauteils erreichen, durch das es führt. Eine Wand mit 90 Minuten braucht eine Abschottung mit 90 Minuten. Das klingt selbstverständlich, ist im Bestand aber oft der Knackpunkt: Wer auf eine alte Wand stößt, deren Anforderung nicht dokumentiert ist, muss sie zuerst klären, bevor er ein System auswählen kann.
Drei Schott-Arten decken die typischen Fälle ab.
Kabelschott
Die klassische Aufgabe: Eine Durchführung mit Kabeln wird mit Brandschutzschaum, aufschäumender Dichtmasse oder Brandschutzmörtel verschlossen. Bei Hilti ist das je nach Aufbau zum Beispiel CFS-F FX (Brandschutzschaum), CP 611A (Dichtmasse) oder CP 636 (Mörtel). Größere Öffnungen mit Kabeln und Rohren werden oft mit beschichteten Mineralwollplatten verschlossen, bei Hilti mit der Beschichtung CP 673.
Rohrschott
Bei brennbaren Rohren, etwa Kunststoffrohren der Sanitär- und Abwasserinstallation, prüfen wir Durchmesser, Bauteil und Einbausituation. Greift die Erleichterung der MLAR für einzelne Rohre bis 32 mm nicht, kommt eine für diesen Fall zugelassene Abschottung zum Einsatz, häufig eine Brandschutzmanschette, zum Beispiel die Endlosmanschette CFS-C EL. Im Brandfall schäumt die Manschette auf, drückt das erweichende Rohr zusammen und verschließt die Öffnung.
Nichtbrennbare Rohre aus Stahl oder Kupfer mit brennbarer Dämmung brauchen eine Brandschutzbandage wie CFS-B. Die Bandage übernimmt die Aufgabe der Manschette für die Dämmung.
Kombischott
Gehen Kabel und Rohre durch dieselbe Öffnung, wird es anspruchsvoll. Ein solches Kombischott ist nur mit einem Verwendbarkeitsnachweis zulässig, der genau diese Belegung abdeckt, also mit einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG). Eingebaut wird es nach den Vorgaben dieses Nachweises. Unsere Monteure sind nach Hilti Firestop Professional geschult.
Ohne Verwendbarkeitsnachweis kein Schott
Ein Schott ist nur so viel wert wie sein Nachweis. Diese Begriffe begegnen einem dabei:
- abP, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis: ausgestellt von einer anerkannten Prüfstelle, verbreitet bei Abschottungen
- aBG, allgemeine Bauartgenehmigung: erteilt vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), häufig bei Kombischotts
- abZ, allgemeine bauaufsichtliche Zulassung: für Bauprodukte
- ETA, Europäische Technische Bewertung: Grundlage für die CE-Kennzeichnung eines Produkts. Für die Abschottung als Bauart braucht es in Deutschland in der Regel zusätzlich einen nationalen Nachweis, meist eine aBG.
Früher regelten die Bauregellisten, welcher Nachweis nötig ist. Seit 2017 steht das in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB), die die Länder übernehmen.
Die Dokumentation, die zählt
Nach dem Einbau bestätigt der ausführende Betrieb mit einer Übereinstimmungserklärung, dass die Abschottung nach dem Verwendbarkeitsnachweis ausgeführt wurde. Am Schott sitzt ein Kennzeichnungsschild. Beides verlangen die Nachweise.
Wir dokumentieren darüber hinaus jedes Schott in einem Schott-Pass:
- Foto vor und nach dem Verschluss, damit sichtbar bleibt, was durch die Öffnung geht
- Maße der Öffnung
- System und Nachweis, zum Beispiel „Hilti CP 611A nach abP“ mit Nummer
- geforderter Feuerwiderstand des Bauteils
- Datum und Monteur
- Lage im Plan mit Raum- oder Achsbezeichnung
Bei größeren Objekten führen wir den Schott-Pass digital und übergeben am Ende eine Schottliste in Tabellenform, verknüpft mit den Plänen. So weiß der Hausverwalter oder Bauherr jederzeit, wo welches Schott sitzt und welcher Nachweis dahintersteht.
Fremde Schotts im Bestand bewerten
Das ist die häufigste Frage. Die Antwort: bedingt ja.
Wer in einen Altbestand kommt, als ausführender Betrieb bei einer Sanierung, als Bauleiter bei einer Aufstockung oder als Hausverwalter bei der Begehung, findet oft eine Mischung: alte Schotts ohne Dokumentation, halbfertige Verschlüsse aus der Bauzeit und Löcher, die jemand mit Bauschaum „erledigt“ hat. Es gibt drei Wege.
1. Bestandsaufnahme mit Bewertung
Wir begehen das Objekt, fotografieren jedes Schott, ordnen es einem Bauteil zu und erfassen den sichtbaren Aufbau und die vorhandenen Nachweise. Ergebnis ist eine Schottliste mit Ampel: grün, wenn Ausführung und Nachweis zusammenpassen, gelb, wenn eine zulässige Nachbesserung in Frage kommt, rot, wenn das Schott ersetzt werden muss. Fehlt der Nachweis für die konkrete Ausführung, bleibt die Bewertung offen. Eine Begehung allein kann das nicht belegen.
2. Sanierung mit geprüftem System
Bei gelb bewerteten Schotts prüfen wir, ob eine Nachbesserung nach dem Verwendbarkeitsnachweis zulässig ist. Rote Schotts und solche, deren Sicherheit sich nicht nachweisen lässt, ersetzen wir durch geprüfte Hilti-Systeme, genauso, wie wir sie im Neubau einbauen würden, mit Übereinstimmungserklärung, Kennzeichnung und Schott-Pass. Der Bestand bekommt damit eine Dokumentation, die er nie hatte.
3. Stellungnahme eines Sachverständigen
In Einzelfällen, etwa bei seltenen historischen Aufbauten oder denkmalgeschützter Substanz, kann eine sachverständige Stellungnahme den Bestand erhalten, statt ihn zu ersetzen. Das ist die Ausnahme. Wirtschaftlich lohnt es sich meist nur, wenn der Austausch teurer wäre als das Gutachten.
Für alle drei Wege gilt: Wir bauen auch Schotts anderer Betriebe sauber zu Ende. Ein Verschluss ohne Nachweis ist keine schöne Übergabe, aber er ist ein Sanierungsfall und kein Tabu.
Wo Brandschutz auf andere Gewerke trifft
Die meisten Brandschotts entstehen, weil ein anderes Gewerk eine Leitung verlegt hat.
- Elektroinstallation: Jede neue Verteilung und jede Steigleitung erzeugt Durchbrüche in Decken und Schachtwänden. Wer hier nicht an die Abschottung denkt, baut sich Probleme in die Abnahme.
- Netzwerktechnik: Kabelbündel mit 20 oder 40 Datenleitungen, die von Etage zu Etage gehen, sind ein klassisches Kabelschott. Am Serverraum kommen oft Leitungen mit Funktionserhalt dazu.
- Sicherheitstechnik: Alarm- und Kameraleitungen queren in der Regel Brandabschnitte und brauchen dort dieselbe Abschottung wie jede andere Leitung.
- KNX: Busleitungen sehen unscheinbar aus, fallen aber unter dieselben MLAR-Regeln wie jede andere Leitung, sobald sie durch ein klassifiziertes Bauteil gehen.
- Sanierung: Bei einer Komplettsanierung ist das Brandschott-Konzept ein eigener Punkt im Leistungsverzeichnis. Fehlt es dort, fehlt später der Verantwortliche.
Häufige Fehler
Bauschaum statt Brandschutzschaum. Sieht ähnlich aus, ist aber kein Schott. Im Brandfall ist der Verschluss weg, bevor jemand merkt, dass das Treppenhaus voller Rauch ist.
Schott eingebaut, aber nicht dokumentiert. Ohne Übereinstimmungserklärung und Kennzeichnung fehlt der Nachweis. Im Schadensfall muss der ausführende Betrieb belegen, dass richtig gearbeitet wurde.
Mischbelegung ohne passenden Nachweis. Ein Kombischott mit Kabeln und Rohren ohne abP oder aBG für genau diese Belegung ist kein zulässiges Schott, auch wenn viel Mörtel darin steckt.
Feuerwiderstand geraten statt geklärt. Wer „das wird schon 60 Minuten sein“ annimmt, baut auf eine Vermutung. Im Streitfall hält sie nicht.
MLAR und MLüAR verwechselt. Die MLüAR regelt Lüftungsanlagen, die MLAR Leitungsanlagen. Zwei verschiedene Richtlinien.
Was wir für Sie tun
Wir bauen Brandschotts mit Hilti-Firestop-Systemen, geschult nach Hilti Firestop Professional: im Neubau, bei der Sanierung von Beständen und als Kombischott, jeweils mit Übereinstimmungserklärung, Kennzeichnung und Schott-Pass. Auch Schotts anderer Betriebe bewerten und sanieren wir.
Mehr unter Brandschutz und Brandabschottung. Ob in Ihrem Fall ein Schott nötig ist, zeigt eine erste Einschätzung mit unserem Brandschott-Check. Fragen oder ein konkretes Objekt? Kontakt oder direkt unter 06202 9530190.
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- Netzwerktechnik und IT-Infrastruktur: Kabelbündel, Glasfaser, Serverraum
- Überwachungstechnik: Alarm, Video, Sicherheitsleitungen
- KNX Smart Home: Busleitungen über Brandabschnitte
- E-CHECK und DGUV V3: wiederkehrende Prüfungen
- Ladenbau und Praxismodernisierung: Sanierung mit Brandschott-Konzept