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Prüfung & Sicherheit

E-CHECK und DGUV V3 für Privathaushalt und Betrieb

Wann die DGUV V3 im Betrieb Pflicht ist und wann der E-CHECK privat sinnvoll ist: Normen, Prüffristen, Messumfang, Prüfprotokoll und wer prüfen darf.

Autor
Tobias Dietrich, Elektromeister
Veröffentlicht
Aktualisiert
Lesezeit
10 Min.
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Fragt ein Versicherer nach einem Schaden, was zuletzt an der elektrischen Anlage geprüft wurde, reicht „die Anlage läuft doch“ als Antwort nicht. Die richtige Antwort ist ein Prüfprotokoll mit Datum, Messwerten und der Unterschrift einer Elektrofachkraft. Wer das nicht vorlegen kann, hat im Streit schlechte Karten.

Zwei Begriffe werden dabei ständig verwechselt: DGUV V3 und E-CHECK. Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) ist die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Im Betrieb ist sie Pflicht. Der E-CHECK ist das Prüfsiegel der Elektrohandwerke, getragen vom Zentralverband ZVEH und vergeben von Innungsfachbetrieben. Er ist freiwillig und wird vor allem privat genutzt, im Betrieb von denen, die mehr als das Pflichtprogramm dokumentieren wollen. Gemessen wird bei beiden nach denselben elektrotechnischen Regeln. Rechtlich sind es zwei verschiedene Dinge.

Dieser Beitrag klärt, wer wann was prüfen lassen muss, welche Fristen gelten und was im Protokoll stehen muss, damit es bei einer Begehung, gegenüber dem Versicherer und vor Gericht trägt.


DGUV V3 und E-CHECK im Vergleich

Merkmal DGUV V3 (Betrieb) E-CHECK (privat und Betrieb)
Rechtsgrundlage DGUV Vorschrift 3, dazu Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1201 freiwillig, Prüfsiegel der Elektrohandwerke
Pflicht ja, für elektrische Anlagen und Betriebsmittel im Betrieb nein
Verantwortlich Unternehmer Eigentümer
Fristen so bemessen, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden, Richtwerte in den Durchführungsanweisungen keine gesetzliche Frist
Folgen bei Verstoß Ordnungswidrigkeit nach § 209 SGB VII, Bußgeld möglich keine, aber schlechtere Position gegenüber dem Versicherer
Plakette mit nächstem Prüftermin mit nächstem Prüftermin und E-CHECK-Zeichen

Die DGUV Vorschrift 3 verlangt in § 5, dass bei der Prüfung die einschlägigen elektrotechnischen Regeln beachtet werden, also die VDE-Normen. Ein E-CHECK im Betrieb kann die Prüfung nach DGUV V3 dokumentieren, wenn Prüfumfang, Fristen, Qualifikation des Prüfers und Ergebnisse die Anforderungen dieses Betriebs erfüllen. Das Prüfsiegel allein erfüllt die Pflicht nicht. Der Unterschied liegt im rechtlichen Charakter: DGUV V3 ist Arbeitsschutzpflicht, der E-CHECK ein freiwilliger Nachweis.


Welche Norm welche Prüfung regelt

Eine Anlage besteht nie aus nur einer Art Betriebsmittel. Verteilung, Steckdosen, Verlängerungsleitung, Bohrmaschine, medizinisches Gerät: Jedes Teil hat seine eigene Prüfnorm.

Norm Anwendungsbereich Was geprüft wird
DIN VDE 0100-600 Erstprüfung ortsfester Anlagen Inbetriebnahme nach Neubau, Erweiterung, Änderung
DIN VDE 0105-100 Wiederholungsprüfung ortsfester Anlagen Verteilung, Steckdosen, Festanschlüsse im Betrieb
DIN EN 50678 (VDE 0701) Geräte nach Instandsetzung Prüfung nach Reparatur oder Änderung
DIN EN 50699 (VDE 0702) Wiederholungsprüfung von Geräten Verlängerungen, Werkzeuge, Bürogeräte, Küchengeräte
DIN EN 62353 (VDE 0751-1) medizinische elektrische Geräte Praxen, Zahnarztstühle, Untersuchungsleuchten
DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) elektrische Ausrüstung von Maschinen Werkzeugmaschinen, Produktionsanlagen
DIN EN IEC 60974-4 (VDE 0544-4) Lichtbogenschweißeinrichtungen Werkstatt, Bau, Industrie
DGUV Vorschrift 3 und TRBS 1201 Arbeitsschutz Verantwortung, Fristen, Befähigung

Die frühere DIN VDE 0701-0702 ist durch zwei Normen ersetzt: DIN EN 50678 (VDE 0701) für die Prüfung nach Instandsetzung und DIN EN 50699 (VDE 0702) für die Wiederholungsprüfung. Im Alltag spricht man trotzdem oft noch von der „0701-0702-Prüfung“.


Prüffristen

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt selbst keine starren Fristen vor. Sie verlangt, die Fristen so zu bemessen, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden. Welche Frist das konkret ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung. Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen aber Richtwerte, an denen sich Berufsgenossenschaften und Prüfer orientieren:

Anlage oder Gerät Umgebung Richtwert
Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel allgemein 4 Jahre
Ortsfeste Anlagen Räume und Anlagen besonderer Art 1 Jahr
Ortsveränderliche Geräte, Verlängerungs- und Anschlussleitungen allgemein 6 Monate
Ortsveränderliche Geräte Baustelle 3 Monate
Ortsveränderliche Geräte bei Fehlerquote unter 2 % Werkstatt, Fertigung, Baustelle Verlängerung auf höchstens 1 Jahr
Ortsveränderliche Geräte bei Fehlerquote unter 2 % Büro und vergleichbar Verlängerung auf höchstens 2 Jahre
Fehlerstrom-Schutzschalter stationäre Anlagen Prüftaste durch den Benutzer alle 6 Monate (Tabelle 1A), Messung von Auslösestrom und Auslösezeit bei der Anlagenprüfung
Fehlerstrom-Schutzschalter nichtstationäre Anlagen, etwa Baustromverteiler Prüftaste arbeitstäglich durch den Benutzer, Wirksamkeit der Schutzmaßnahme monatlich (Tabelle 1A)
Medizinische Geräte Praxis sicherheitstechnische Kontrollen nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung und Herstellerangabe
Sicherheitsbeleuchtung Versammlungsstätte, Verkaufsstätte nach DIN EN 50172: monatliche Funktionsprüfung, jährliche Prüfung der Bemessungsbetriebsdauer

Die Bohrmaschine, die in der Werkstatt jeden Tag auf den Boden fällt, gehört öfter auf den Prüftisch als der Drucker, der seit Jahren auf demselben Schreibtisch steht. Wer das nicht unterscheidet, zahlt entweder zu viel oder geht ein Risiko ein. Beides lässt sich vermeiden.


Was gemessen wird

Eine fachgerechte Prüfung ist mehr als eine Sichtkontrolle und ein Druck auf die Prüftaste. Sie hat einen festen Messumfang.

Ortsfeste Anlagen (DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100)

  • Schleifenimpedanz: zeigt, ob die Sicherung im Fehlerfall schnell genug auslöst
  • Isolationswiderstand: bei der Erstprüfung in Anlagen bis 500 V mit 500 V Gleichspannung gemessen, Grenzwert 1 MΩ
  • Durchgängigkeit des Schutzleiters: vom Verteiler bis zum entferntesten Anschlusspunkt
  • Fehlerstrom-Schutzschalter: Auslösestrom und Auslösezeit tatsächlich gemessen, nicht aus dem Datenblatt übernommen
  • Drehfeld an Drehstromsteckdosen und CEE-Verteilern
  • Spannung an den Endstromkreisen

Ortsveränderliche Geräte (DIN EN 50678 und DIN EN 50699)

  • Sichtprüfung von Gehäuse, Leitung, Stecker, Knickschutz und Schalter
  • Schutzleiterwiderstand bei Geräten der Schutzklasse I
  • Isolationswiderstand je nach Schutzklasse
  • Schutzleiterstrom oder Berührungsstrom, je nach Messverfahren
  • Funktionsprüfung
  • Kennzeichnung: Typenschild lesbar, CE-Zeichen vorhanden

Gemessen wird mit Prüfgeräten, die regelmäßig nach Herstellervorgabe kalibriert sind. Der Kalibrierschein gehört in den Prüfordner. Ohne ihn lässt sich ein Protokoll im Streitfall angreifen.


Mängel nach Dringlichkeit einordnen

Die Normen schreiben keine feste Einteilung in Mängelklassen vor. In der Praxis sortieren viele Prüfprotokolle Mängel aber nach Dringlichkeit in drei Stufen, weil daraus die wichtigste Frage folgt: Muss sofort gehandelt werden?

Stufe Bedeutung Handlung
gefährlich unmittelbare Gefahr für Personen oder Anlage sofort außer Betrieb nehmen, vor der Wiederinbetriebnahme instand setzen
erheblich Sicherheitsmangel ohne akute Gefahr Frist nach Vereinbarung, kurzfristig beheben
geringfügig Kennzeichnungslücke, optischer Mangel bei nächster Gelegenheit, spätestens vor der nächsten Prüfung

Über gefährliche Mängel wird nicht verhandelt. Eine Steckdose mit berührbaren spannungsführenden Teilen, ein FI, der nicht auslöst, ein unterbrochener Schutzleiter: Das Gerät oder der Stromkreis geht außer Betrieb. Wer einen solchen Mangel im Betrieb ignoriert, trägt als Unternehmer bei einem Unfall die Verantwortung.


Wer prüfen darf

Eine Prüfung nach DGUV V3 macht eine Elektrofachkraft oder jemand unter ihrer Leitung und Aufsicht. Elektrofachkraft ist nach DGUV Vorschrift 3, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Die Anforderungen an Personen beschreibt auch DIN VDE 1000-10. Für die Prüfung von Arbeitsmitteln verlangt die Betriebssicherheitsverordnung außerdem eine zur Prüfung befähigte Person: jemand, der durch Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit die nötigen Kenntnisse für diese Prüfung hat (§ 2 Abs. 6 BetrSichV). Für die Prüfung ortsveränderlicher Geräte setzen viele Betriebe eine Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ein, die für genau diese Aufgabe ausgebildet und bestellt ist und diese Anforderungen erfüllt.

Qualifikation Was geprüft werden darf
Elektrofachkraft ortsfeste Anlagen, ortsveränderliche Geräte, Maschinen, je nach Ausbildung auch Medizintechnik
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten nur die Tätigkeit, für die sie bestellt ist, oft die Geräteprüfung
Elektrotechnisch unterwiesene Person ortsfeste Anlagen nur unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, ortsveränderliche Geräte bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch eigenverantwortlich (Durchführungsanweisung, Tabelle 1B)
Laie keine Prüfung, nur Sichtkontrolle und Prüftaste im Rahmen der Nutzerpflicht

Wir sind Innungsfachbetrieb und Meisterbetrieb und prüfen mit eigenen Elektrofachkräften und kalibrierten Messgeräten. Für größere Gerätebestände planen wir Sammeltermine und führen eine digitale Inventarliste.


Was ins Prüfprotokoll gehört

Ein Protokoll, das eine Begehung oder einen Streit mit dem Versicherer übersteht, enthält:

  • Kennzeichnung der Anlage oder des Geräts mit Standort, Typ und Inventarnummer
  • Prüfgrundlage, also welche Norm in welcher Ausgabe
  • Prüfumfang: Sichtprüfung, Messung, Funktionsprüfung
  • Messwerte mit Grenzwert und Istwert
  • verwendetes Messgerät mit Typ und Kalibrierstand
  • Mängel mit Einstufung und Empfehlung
  • Datum, Prüfer, Unterschrift
  • nächster Prüftermin

Wir liefern das Protokoll je Gerät oder Stromkreis, eine Mängelliste mit Empfehlung und eine digitale Inventarliste. Auf Geräten und Verteilungen klebt die Prüfplakette mit dem nächsten Termin.


Fehler, die wir häufig sehen

Zu lange nicht geprüft. Der Klassiker: „Wir haben doch vor sechs Jahren geprüft.“ Selbst wenn für Bürogeräte nach niedriger Fehlerquote zwei Jahre festgelegt sind, fehlen damit zwei Prüfungen. Bei Geräten auf der Baustelle mit dem Richtwert von drei Monaten wären es mehr als 20. Maßgeblich ist immer die Frist, die der Betrieb nach Gefährdung und Prüfergebnissen festgelegt hat. Im Schadensfall ist die Frage, warum nicht geprüft wurde, schwerer zu beantworten als die, warum schon wieder.

Plakette ohne Protokoll. Eine Plakette ohne hinterlegtes Protokoll ist wertlos. Die Plakette zeigt, dass jemand etwas getan hat, das Protokoll zeigt, was. Bei einer Begehung wird beides verlangt.

Falsche Frist für die Umgebung. Eine Bohrmaschine, die auf der Baustelle läuft, im Zwei-Jahres-Takt des Büros zu prüfen, verstößt gegen die Pflicht, die Fristen nach der tatsächlichen Beanspruchung zu bemessen. Die Einstufung gehört in die Gefährdungsbeurteilung, und die fehlt leider oft.

Prüfung ohne Befähigung. Dass der Hausmeister die Prüftaste des FI drückt, ist in Ordnung, das ist Nutzerpflicht. Problematisch wird es, wenn er Verteilungen öffnet oder Geräte ohne Bestellung als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten prüft. Im Schadensfall steht der Unternehmer für die fehlende Befähigung ein.

Messgerät ohne Kalibrierung. „Mein Tester zeigt schon richtig an“ mag stimmen. Im Streitfall trägt es nicht. Der Kalibrierschein liegt im Prüfordner.


Der E-CHECK im Privathaushalt

Für Privathaushalte gibt es keine gesetzliche Prüfpflicht. Eine alte Anlage im Einfamilienhaus muss niemand prüfen lassen. Trotzdem spricht einiges für den E-CHECK:

  • Versicherung: Nach einem Brand fragen Hausrat- und Wohngebäudeversicherer nach dem Zustand der Anlage. Ein aktuelles Protokoll ist dann ein gutes Argument.
  • Planbare Sanierung: Eine alte Verteilung ohne FI, ein Sicherungskasten aus den 70ern, zu kleine Querschnitte für heutige Küchengeräte. Das zeigt der E-CHECK, und die Mängelliste mit Dringlichkeit macht die Sanierung planbar.
  • Verkauf und Vermietung: Ein aktuelles Prüfprotokoll zeigt Käufern und Mietern, dass die Elektrik in Ordnung ist.

Wir empfehlen, die Anlage im Wohnhaus etwa alle vier Jahre prüfen zu lassen, angelehnt an den Richtwert für ortsfeste Anlagen im Betrieb, und zusätzlich bei Kauf, Mieterwechsel, größerem Umbau oder nach einem Schaden.


Wo die Prüfung auf andere Themen trifft

  • Brandschutz: Eine offene Durchführung an einer Verteilung fällt bei der Begehung auf. Abschottungen nach MLAR gehören zu einer ordentlichen Anlage.
  • Sicherheitsbeleuchtung: In Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und manchen Praxen gelten eigene Prüffristen nach DIN EN 50172.
  • Maschinen: Werkstattmaschinen unterliegen zusätzlich der Betriebssicherheitsverordnung, die elektrische Prüfung ist nur ein Teil.
  • Sicherheitstechnik: Einbruchmeldeanlagen nach DIN VDE 0833 und Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 haben eigene Instandhaltungspflichten, getrennt von DGUV V3, lassen sich aber oft im selben Termin einplanen.

Was wir prüfen

Wir prüfen ortsfeste Anlagen, ortsveränderliche Geräte, Fehlerstrom-Schutzschalter und Maschinen, mit Protokoll je Gerät, Mängelliste und Plakette. Die Wiederholungsprüfungen fassen wir auf Wunsch in einem Wartungsvertrag zusammen. Mehr unter Technische Ausstattung und Service oder direkt über Kontakt, Telefon 06202 9530190.


Verwandte Beiträge und Leistungen

Schlagwörter

  • E-CHECK
  • DGUV V3
  • Elektroprüfung
  • BGV A3
  • Wiederholungsprüfung
  • RCD-Prüfung
  • VDE 0100
  • VDE 0701
  • VDE 0702
  • Prüfprotokoll
  • Sicherheit
  • Gewerbe
Tobias Dietrich Elektromeister

DIETRICH.expert GmbH, Meisterbetrieb in Ketsch. Die Firma ist aus der Dietrich Elektro-Service e.K. hervorgegangen und seit 2021 eine GmbH. Innungsfachbetrieb seit 2019, KNX-zertifiziert seit 2020.

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