Hausverwaltungen
Mehrfamilienhäuser, vom einzelnen Objekt bis zu mehr als 50 Liegenschaften. Gleiche Wartungsbausteine in allen Häusern, eine feste Jahrespauschale und ein Ansprechpartner für alle Objekte.
Bestand-Service · Wartungsverträge
Wir warten und prüfen Brandschotts, Rauchwarnmelder, Sicherheitsbeleuchtung, elektrische Anlagen und Geräte nach DGUV V3 sowie Brandschutztüren. Für Hausverwaltungen, Wohnbaugesellschaften, Kommunen und Betriebe im Rhein-Neckar-Kreis, als Wartungsvertrag mit fester Jahrespauschale je Wohneinheit oder Standort.
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Die Pauschale richtet sich nach Art und Größe Ihrer Liegenschaft.
Mehrfamilienhäuser, vom einzelnen Objekt bis zu mehr als 50 Liegenschaften. Gleiche Wartungsbausteine in allen Häusern, eine feste Jahrespauschale und ein Ansprechpartner für alle Objekte.
Bestand mit hohen Anforderungen an die Dokumentation. Sie bekommen Foto-Dokumentation und Prüfprotokolle, die auch Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer nachvollziehen können.
Schulen, Rathäuser, Kitas, Hallenbäder, Bauhöfe. Wartungspläne, die zur kommunalen Vergabe und zur Begehung durch das Bauamt passen.
Praxen, Kanzleien, Werkstätten, Läden, kleine Produktion. Basis sind meist die DGUV-V3-Prüfung und, wo vorgeschrieben, die Sicherheitsbeleuchtung. Weitere Module kommen nach Bedarf dazu.
Maschinen, Lager und Hallen mit hohen Lasten. Sie haben einen Ansprechpartner statt mehrerer Wartungsfirmen und bekommen die Dokumentation, die BG, Sachversicherer und Auditoren sehen wollen.
Heimaufsicht, Brandschau, Versicherungsaudit und Trinkwasserhygiene laufen neben dem Tagesgeschäft. Wir übernehmen den elektrotechnischen Teil dieser Pflichten.
Sie wählen, was für Ihre Liegenschaft Pflicht oder sinnvoll ist. Wir kalkulieren eine Pauschale für das Paket und stellen einen Ansprechpartner für alle Termine.
Alle Preise sind Richtwerte in Euro, netto zzgl. MwSt. Verbindlich ist nur unser Angebot nach der Aufnahme vor Ort.
Frist: jährliche Begehung empfohlen; nach jeder Sanierung müssen geöffnete Abschottungen wieder verschlossen sein
Wer darf: Fachbetrieb nach den Vorgaben des Verwendbarkeitsnachweises; wir sind Hilti Firestop Professional
Unser Leistungsumfang: Begehung aller Schotts mit Foto-Vergleich zum Vorjahr. Wir prüfen, ob im Lauf des Jahres ein Handwerker ein Schott geöffnet und nicht sauber verschlossen hat, und bewerten gefährliche oder korrodierte Stellen im Gemeinschaftseigentum. Sie bekommen eine Schott-Inventarliste und eine Mängelliste mit Empfehlung.
Richtwert (netto): ab 83 Euro je Wohneinheit bei 3 bis 9 WE. Größere Liegenschaften sind günstiger: bis 24 WE rund 70 Euro, bis 49 WE 60 Euro, ab 50 WE 50 Euro je WE.
Haftungsrisiko: Bei grober Fahrlässigkeit kann der Sachversicherer im Brandfall die Leistung kürzen (§ 81 VVG), etwa wenn offene Durchbrüche bekannt waren. Verwalter (§ 27 WEG) und Geschäftsführer (§ 43 GmbHG) können bei Pflichtverletzung persönlich haften.
Frist: jährlich mit Protokoll, wie DIN 14676-1 es empfiehlt (in Baden-Württemberg baurechtlich nicht verbindlich)
Wer darf: Fachfirma oder Eigenwartung mit Protokoll. Verpflichtet ist je nach Bundesland der Eigentümer oder der Bewohner; in Baden-Württemberg der unmittelbare Besitzer (§ 15 Abs. 9 Satz 3 LBO)
Unser Leistungsumfang: Sichtprüfung, Funktionstest mit Prüftaste, Reinigung von Staub und Spinnweben, Batteriestatus. Geräte tauschen wir nach 10 Jahren Lebensdauer. Sie bekommen je Wohneinheit ein Wartungsprotokoll für Versicherer und Betriebskostenabrechnung.
Richtwert (netto): typisch 25 bis 35 Euro je Wohneinheit (3 bis 5 Melder); bei Sammelwartung im Mehrfamilienhaus in einem Termin günstiger je WE.
Haftungsrisiko: Im Brandfall prüft der Versicherer, ob grob fahrlässig gehandelt wurde (§ 81 VVG). Umlegen lassen sich nur tatsächlich angefallene Wartungskosten, als sonstige Betriebskosten nach § 2 Nr. 17 BetrKV, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Ohne Nachweis widersprechen Mieter der Abrechnung.
Frist: monatlich Funktionstest, jährlich Test der Akku-Betriebsdauer, alle 3 Jahre Lichtmessung
Wer darf: Elektrofachkraft, Anlagenverantwortlicher nach DIN VDE 0105-100
Unser Leistungsumfang: Funktionstest aller Sicherheits- und Rettungszeichenleuchten, Akkutest unter Last (Nennbetriebsdauer 1 oder 3 Stunden je nach Anwendung), Lichtmessung am Fluchtweg: mindestens 1 lx am Boden auf der Mittellinie des Rettungswegs, 5 lx an Feuerlöschern, Handfeuermeldern und Erste-Hilfe-Stellen (DIN EN 1838). Die Beschilderung prüfen wir gleich mit (ASR A1.3, DIN EN ISO 7010).
Richtwert (netto): ab 35 Euro je Leuchte (Wartung, Funktionstest, Akkutest unter Last). Die Beschilderung ist im Wartungsvertrag enthalten, die Lichtmessung alle 3 Jahre berechnen wir gesondert.
Haftungsrisiko: Fällt bei Brand oder Stromausfall die Fluchtwegbeleuchtung aus, drohen eine Beanstandung durch die BG, ein Bußgeld und die Haftung des Arbeitgebers (§ 3 ArbSchG), bis hin zur persönlichen Haftung von Geschäftsführung oder Eigentümer.
Frist: 4 Jahre; 1 Jahr in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art, etwa auf Baustellen
Wer darf: Elektrofachkraft (DGUV V3 § 5), zur Prüfung befähigte Person nach TRBS 1203
Unser Leistungsumfang: Sichtprüfung der gesamten festen Installation, Messung von Schleifenimpedanz, Isolationswiderstand und Schutzleiter, Test der Fehlerstrom-Schutzschalter. Prüfprotokoll je Stromkreis, Inventarliste der Anlage, Prüfplakette.
Richtwert (netto): ab 20 Euro je Verteilung oder Stromkreisgruppe. Im mehrjährigen Wartungsvertrag günstiger, weil wir die Inventarliste fortschreiben.
Haftungsrisiko: Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob die Anlage geprüft war, und kann bei fehlender Prüfung die Leistung kürzen. Die Geschäftsführung kann persönlich haften, nach einem Unfall kann auch strafrechtlich ermittelt werden. Die Schutzpflichten stehen in § 3 ArbSchG und § 618 BGB.
Frist: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Liegt die Fehlerquote unter 2 %, darf die Frist verlängert werden, auf höchstens 1 Jahr in Werkstätten und Fertigung und höchstens 2 Jahre im Büro
Wer darf: Elektrofachkraft, mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten auch elektrotechnisch unterwiesene Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft
Unser Leistungsumfang: Sichtprüfung, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom, Funktionstest, Prüfplakette, digitale Inventarliste. Defekte Stecker und Leitungen reparieren wir gleich vor Ort (Richtwert 17 Euro zzgl. 12 Euro je Meter Leitung).
Richtwert (netto): Anlieferung bei uns in Ketsch: erstes Gerät 19 Euro, jedes weitere 6 Euro (bis 10 Geräte), Abholtermin nach Absprache. Vor Ort nach Menge gestaffelt: rund 100 Geräte kosten je nach Entfernung und Aufwand 1.000 bis 1.500 Euro.
Haftungsrisiko: Nach einem Stromschlag oder einem Brand durch ein defektes Gerät prüfen BG und Versicherer die Prüfdokumentation. Fehlt die Prüfung, haftet der Arbeitgeber.
Frist: halbjährlich Sichtprüfung, jährlich Funktionsprüfung mit Protokoll
Wer darf: Sachkundige Fachkraft, wo nötig mit Herstellerschulung
Unser Leistungsumfang: Funktionsprüfung von Türschließer, Türband, Dichtung, Beschlag und Schloss. Wir verbauen vorwiegend dormakaba, etwa TS-Türschließer und Antipanikbeschläge. Pflege und Umprogrammierung der Schließanlage gehören ebenfalls zum Modul.
Richtwert (netto): ab 25 Euro je Tür (Sichtprüfung), Funktionsprüfung mit Protokoll 35 bis 55 Euro je Tür. Pflege der Schließanlage mit Programmierung pauschal je Schließeinheit.
Haftungsrisiko: Schließt eine Brandschutztür nicht sauber, trennt sie den Brandabschnitt nicht mehr. Der Versicherer kann dann kürzen, dazu kann eine persönliche Haftung kommen. In Sonderbauten und Pflegeheimen prüft zusätzlich die Heimaufsicht.
Frist: jährliche Begehung zusammen mit der Wartung der Sicherheitsbeleuchtung
Wer darf: Fachkraft oder Sicherheitsbeauftragter
Unser Leistungsumfang: Begehung aller Flucht- und Rettungswege: Zustand und Lesbarkeit der Piktogramme (Lichtechtheit, Verblassen, Beschädigung), richtige Anbringung (Sichtachse, Höhe) und Erkennbarkeit im Brandfall.
Richtwert (netto): meist in der Wartung der Sicherheitsbeleuchtung (Modul 3) enthalten; einzeln 6 bis 12 Euro je Schild bei Begehung ohne Tausch.
Haftungsrisiko: Verblasste oder fehlende Schilder beanstandet die BG, haften muss der Arbeitgeber.
Frist: Schutzklasse I und II: Sichtprüfung jährlich, umfassende Prüfung alle 2 Jahre. Schutzklasse III und IV: Sichtprüfung alle 2 Jahre, umfassende Prüfung alle 4 Jahre
Wer darf: Blitzschutz-Fachkraft mit Sachkundenachweis
Unser Leistungsumfang: Wir koordinieren die Prüfung mit unserem Blitzschutz-Partner, stimmen die Termine mit Ihnen ab und führen die Dokumentation zusammen. Mängel am inneren Blitzschutz (Erdung, Potenzialausgleich, Überspannungsschutz Typ 1, 2 und 3) beheben wir selbst.
Richtwert (netto): geringe Vermittlungspauschale, der Partner rechnet separat ab. Inneren Blitzschutz und Überspannungsschutz rechnen wir direkt ab.
Haftungsrisiko: Nach einem Blitzschaden ohne dokumentierte Prüfung kann der Sachversicherer die Leistung verweigern. In Sonderbauten ist der Prüfzyklus Pflicht.
Direkt zu uns Anrufen: 06202 9530190 Anfrage stellen E-Mail schreiben
Im Schadenfall fragt der Versicherer zuerst nach den Wartungsnachweisen. Wer haftet, hängt von der Rolle ab; weiterreichen lässt sich die Verantwortung selten.
Nach § 27 WEG trifft der Verwalter die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung; über größere Instandhaltung beschließt die Gemeinschaft. Bleiben Pflichtwartungen liegen, kann der Verwalter gegenüber der Gemeinschaft haften.
Geschäftsführer (§ 43 GmbHG) und Vorstände (§ 93 AktG) haften der Gesellschaft für die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters. Kommt es bei fehlender DGUV-V3-Prüfung zu einem Brand- oder Personenschaden, kann auch strafrechtlich ermittelt werden. Die Schutzpflichten stehen in § 3 ArbSchG und § 618 BGB.
Es gilt die Verkehrssicherungspflicht. Bei vermieteten Wohnungen kommt der Einbau der Rauchwarnmelder dazu, je nach Landesbauordnung auch die Wartung; in Baden-Württemberg liegt die Wartung beim Mieter als unmittelbarem Besitzer. § 836 BGB regelt die Haftung für Schäden durch Gebäudeteile.
Bei kommunalen Liegenschaften haftet die Gemeinde als Träger. Rechnungsprüfungsamt und Brandschau verlangen eine lückenlose Wartungsdokumentation.
Unser Teil daran: Wir liefern die Dokumentation, die Sie im Ernstfall brauchen. Foto-Vergleich zum Vorjahr, Mängelliste, Protokoll, Prüfplakette und digitale Inventarliste, fertig zur Unterschrift.
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Der Bestand-Check fragt Art und Größe der Liegenschaft und die gewünschten Module ab. Danach schlägt er einen Wartungsplan mit Preisspannen und Risikohinweisen je Modul vor, zum Ausdrucken.
Für eine einzelne Frage ohne kompletten Wartungsplan.
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Wartung, Prüffristen und Richtwerte im Überblick
Für Hausverwaltungen, Wohnbaugesellschaften und Baugenossenschaften, Kommunen, Gewerbe und Mittelstand, Industrie sowie Sonderbauten wie Pflegeheime, Hotels und Kliniken im Rhein-Neckar-Kreis. Sie wählen aus acht Modulen, was für Ihre Liegenschaft Pflicht oder sinnvoll ist, und bekommen eine Pauschale für das Paket und einen Ansprechpartner für alle Termine.
Als Richtwert ab 83 Euro je Wohneinheit bei 3 bis 9 Wohneinheiten. Größere Liegenschaften sind günstiger: bis 24 Wohneinheiten rund 70 Euro, bis 49 Wohneinheiten 60 Euro, ab 50 Wohneinheiten 50 Euro je Wohneinheit. Alle Preise netto zzgl. MwSt., verbindlich ist nur unser Angebot.
Der Richtwert nach Tabelle 1B der DGUV Vorschrift 3 liegt bei 6 Monaten, auf Baustellen bei 3 Monaten. Liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen unter 2 %, darf die Frist verlängert werden: auf höchstens 1 Jahr in Werkstätten und Fertigung und auf höchstens 2 Jahre im Büro.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel alle 4 Jahre, in Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art, etwa auf Baustellen, jährlich (DGUV Vorschrift 3, Tabelle 1A). Prüfen darf eine Elektrofachkraft.
Als Richtwert bei Anlieferung bei uns in Ketsch: erstes Gerät 19 Euro, jedes weitere 6 Euro (bis 10 Geräte), Abholtermin nach Absprache. Vor Ort rechnen wir nach Menge gestaffelt, rund 100 Geräte kosten je nach Entfernung und Aufwand 1.000 bis 1.500 Euro. Defekte Stecker und Leitungen reparieren wir für 17 Euro zzgl. 12 Euro je Meter Leitung. Alle Preise netto zzgl. MwSt., verbindlich ist nur unser Angebot.
Einmal im Jahr mit Protokoll, so empfiehlt es DIN 14676-1; baurechtlich verbindlich ist die Norm in Baden-Württemberg nicht. Wer verpflichtet ist, regelt jedes Bundesland selbst. In Baden-Württemberg ist es der unmittelbare Besitzer, bei Mietwohnungen also der Mieter (§ 15 Abs. 9 Satz 3 LBO). Die Wartung kostet als Richtwert 25 bis 35 Euro netto je Wohneinheit mit 3 bis 5 Meldern.
Monatlich ein Funktionstest, jährlich der Test der Akku-Betriebsdauer unter Last und alle 3 Jahre eine Lichtmessung. Am Fluchtweg müssen am Boden auf der Mittellinie mindestens 1 lx ankommen, an Feuerlöschern, Handfeuermeldern und Erste-Hilfe-Stellen 5 lx (DIN EN 1838). Die Beschilderung der Fluchtwege prüfen wir dabei mit.
Die Prüfung des äußeren Blitzschutzes macht unser Partner, eine Blitzschutz-Fachfirma. Wir koordinieren die Termine und führen die Dokumentation zusammen. Mängel am inneren Blitzschutz, also Erdung, Potenzialausgleich und Überspannungsschutz, beheben wir selbst. Geprüft wird je nach Schutzklasse jährlich bis alle 4 Jahre (DIN EN IEC 62305-3, Beiblatt 3).
Foto-Vergleich zum Vorjahr, Mängelliste mit Empfehlung, Prüfprotokoll, Prüfplakette und eine digitale Inventarliste. Das ist die Dokumentation, die Versicherer, BG, Brandschau und Rechnungsprüfung im Schadenfall oder beim Audit sehen wollen.
Bestand-Service & Wartungsvertrag
Wir melden uns in den Bürozeiten (Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr). Im Kontaktformular sind alle Angaben vorbereitet, die wir für ein Angebot brauchen.