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Große geschlossene Verteilung mit Hauptschalter, Überspannungsschutz und beschrifteten FI-Gruppen

Leistung

Zählerschrank erneuern

Neue Wallbox, Wärmepumpe oder PV-Anlage, § 14a EnWG, der Dachständer soll weg oder der alte Zählerschrank hat keinen Platz mehr: Wir bauen Zählerschrank und Verteilung um und stimmen alles mit dem Netzbetreiber ab. Meisterbetrieb aus Ketsch für den Rhein-Neckar-Kreis.

Am schnellsten per E-Mail mit ein paar Fotos: service@dietrich.expert

Meisterbetrieb Anmeldung beim Netzbetreiber übernehmen wir

Zählerschrank erneuern oder tauschen vom Meisterbetrieb

Der Zählerschrank ist die Schnittstelle zwischen dem Netz des Netzbetreibers und Ihrer Anlage. Kommt eine Wallbox, Wärmepumpe oder PV-Anlage dazu, reicht der alte oft nicht mehr. Wir prüfen den Bestand, bauen um, melden beim Netzbetreiber an und übergeben mit Protokoll.

  • Für Wallbox, Wärmepumpe und Speicher

    Platz und Technik für steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG

  • Für Photovoltaik

    Zählerplatz und Anschluss der PV-Anlage an Zählerschrank und Verteilung

  • Vom Dachständer auf Erdanschluss

    Wir bauen die Anlage dahinter um, der Netzbetreiber ändert den Netzanschluss

Zählerschrank prüfen? Anrufen: 06202 9530190 Anfrage stellen E-Mail schreiben

Wann ein neuer Zählerschrank fällig ist

Vier typische Anlässe

§ 14a EnWG: Wallbox und Wärmepumpe

Wallboxen, Wärmepumpen, Raumkühlung und Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, in Betrieb ab 01.01.2024, sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf sie bei drohender Netzüberlastung drosseln, dafür sinkt das Netzentgelt.

  • Steuerbox und intelligentes Messsystem brauchen Platz im Zählerschrank
  • Bei Modul 2 ein eigener Zählerplatz für das Gerät
  • Anmeldung vorab beim Netzbetreiber

Photovoltaik

Eine PV-Anlage wird an den Zählerschrank und die Verteilung angeschlossen. Fehlt der Platz, oder passt der Zählerschrank nicht mehr zu den Anforderungen des Netzbetreibers, bauen wir ihn im selben Zug um.

  • Zählerplatz für Einspeisung und Bezug
  • Anschluss von Wechselrichter und Speicher
  • Anmeldung beim Netzbetreiber

Dachständer entfernen, Erdanschluss

Der Dachständer soll weg und die Leitung als Erdkabel ins Haus kommen. Den Netzanschluss ändert der Netzbetreiber. Wir richten die Anlage dahinter her und stimmen die Arbeiten mit ihm ab.

  • Zählerschrank an den neuen Anschlussort
  • Abstimmung mit dem Netzbetreiber
  • Elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung

Alter Zählerschrank ohne Platz

Alte Zählerschränke haben oft keinen Platz für zusätzliche Zähler, Steuerbox oder Zusatzanwendungen. Wir bauen auf einen Zählerschrank nach VDE-AR-N 4100 mit Anschlussraum und Raum für Zusatzanwendungen um.

  • Raum für Zusatzanwendungen vorgesehen
  • Verteilung mit modernen Schutzorganen
  • Messprotokoll bei der Übergabe

Quellen: Bundesnetzagentur, Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG); Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) § 8 Absatz 1, § 13 Absatz 1 und § 19 Absatz 2 und Messstellenbetriebsgesetz § 29, gesetze-im-internet.de. Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) Ihres Netzbetreibers gelten zusätzlich und können abweichen.

So läuft der Umbau mit dem Netzbetreiber ab

Von der Besichtigung bis zur Fertigmeldung, mit einem festen Ansprechpartner

  1. Besichtigung

    Wir sehen uns Zählerschrank, Verteilung und Hausanschluss an und klären, was Sie vorhaben: Wallbox, PV, Wärmepumpe, Rückbau des Dachständers.

  2. Angebot

    Sie bekommen ein Angebot mit den Positionen. Verbindlich ist nur das Angebot.

  3. Anmeldung

    Wir melden das Vorhaben beim Netzbetreiber an, bei einer Änderung des Netzanschlusses stimmen wir sie mit ihm ab.

  4. Termin

    Wir legen den Umbautermin mit Ihnen und, wo nötig, mit dem Netzbetreiber fest.

  5. Umbau

    Wir bauen den Zählerschrank und die Verteilung um, die Anlage ist dabei zeitweise stromlos.

  6. Fertigmeldung

    Wir messen und dokumentieren, übergeben mit Protokoll und melden die Anlage fertig.

Netzbetreiber in der Region sind zum Beispiel MVV Netze, Netze BW oder die örtlichen Stadtwerke. Welcher für Sie zuständig ist, hängt vom Wohnort ab.

Was Sie vorbereiten

Damit Besichtigung und Umbau ohne Umwege laufen

  • Ein paar Fotos per E-Mail schicken: Zählerschrank mit geöffneter Tür, ohne Abdeckungen abzunehmen, dazu Hausanschluss oder Dachständer
  • Zugang zu Zählerschrank und Hausanschlussraum frei halten
  • Unterlagen bereithalten: letzte Stromrechnung, Zählernummer, vorhandene Pläne
  • Angaben zu Wallbox, Wärmepumpe oder PV-Anlage bereithalten (Gerät, Leistung)
  • Bei Dachständer: sagen, wo das Kabel künftig ins Haus kommen soll
  • Mit Mietern oder Nachbarn den Termin der Stromabschaltung abstimmen

Direkt zu uns Anrufen: 06202 9530190 Anfrage stellen E-Mail schreiben

Häufige Fragen

Antworten rund um den Zählerschrank

Geht die Beratung auch per E-Mail?

Ja, und meist geht es so am schnellsten. Schicken Sie uns Fotos von Zählerschrank und Hausanschluss an service@dietrich.expert und schreiben Sie dazu, was Sie vorhaben, etwa Wallbox, Wärmepumpe, PV oder den Rückbau des Dachständers. Die Beratung ist kostenlos. Telefonisch sind wir Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr erreichbar, außerhalb dieser Zeit sprechen Sie auf den Anrufbeantworter.

Muss mein Zählerschrank für eine Wallbox oder Wärmepumpe erneuert werden?

Nicht in jedem Fall, aber oft. Eine neue Wallbox, Wärmepumpe oder ein Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Dafür verlangen die Technischen Anschlussbedingungen in der Regel Platz für eine Steuerbox und ein intelligentes Messsystem im Zählerschrank. Ob Ihr Zählerschrank das hergibt, sehen wir bei der Besichtigung.

Was ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach Paragraf 14a EnWG?

Das sind private Ladeeinrichtungen für Elektroautos, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Stromspeicher (bei der Stromentnahme) mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen. Der Netzbetreiber darf sie bei Netzengpässen drosseln, jedes Gerät behält dabei grundsätzlich mindestens 4,2 kW. Dafür gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Quelle: Bundesnetzagentur.

Muss ich die Änderung beim Netzbetreiber anmelden?

Ja. Erweiterungen und Änderungen der Anlage melden wir dem Netzbetreiber, soweit sich die vorzuhaltende Leistung erhöht oder mit Netzrückwirkungen zu rechnen ist, und neu errichtete steuerbare Verbrauchseinrichtungen und Ladeeinrichtungen vorab (§ 19 Absatz 2 Niederspannungsanschlussverordnung). Die Anmeldung übernehmen wir für Sie. Wir sind im Installateurverzeichnis der MVV Netze eingetragen und bei der Netze BW und weiteren Netzbetreibern als Gastinstallateur zugelassen.

Wer baut das intelligente Messsystem und die Steuerbox ein?

Das übernimmt der Messstellenbetreiber auf Ihren Auftrag, in der Region meist der Netzbetreiber oder die örtlichen Stadtwerke. Nach § 29 Messstellenbetriebsgesetz rüstet er unter anderem Anschlüsse mit mehr als 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, mit Vereinbarung nach § 14a EnWG und mit Erzeugungsanlagen über 7 Kilowatt mit einem intelligenten Messsystem aus, soweit wirtschaftlich vertretbar. Wir sorgen dafür, dass der Zählerschrank Platz dafür hat.

Dachständer entfernen: Wer ändert den Hausanschluss?

Der Netzanschluss gehört zu den Betriebsanlagen des Netzbetreibers und wird ausschließlich von ihm unterhalten, erneuert und geändert (§ 8 Absatz 1 Niederspannungsanschlussverordnung). Den Antrag und den Termin klären wir mit Ihnen und dem Netzbetreiber. Wir übernehmen die Anlage dahinter, also Zählerschrank und Verteilung, und stimmen die Arbeiten mit dem Netzbetreiber ab.

Wie lange ist bei der Arbeit der Strom weg?

Während des Umbaus ist die Anlage zeitweise stromlos. Wie lange, hängt vom Zustand des Zählerschranks und vom Termin des Netzbetreibers ab. Den Termin stimmen wir mit Ihnen ab.

Was kostet ein neuer Zählerschrank?

Bei regulärem Aufwand meist 2.500 bis 4.800 € inklusive MwSt. Den Festpreis nennen wir nach der Besichtigung. Der Preis hängt von Zustand und Größe der Anlage, vom Platzbedarf für Zähler und Zusatzanwendungen und von den Arbeiten am Hausanschluss ab. Verbindlich ist nur das Angebot. Privathaushalte können 20 % der Arbeitskosten nach § 35a EStG von der Steuer abziehen.

Haben Sie einen Notdienst, wenn der Zählerschrank ausfällt?

Einen Notdienst haben wir nicht. Wir sind Montag bis Freitag erreichbar, Büro von 8 bis 12 Uhr. Ist die Hausanschlusssicherung ausgelöst oder betroffen, wenden Sie sich zuerst an den Störungsdienst Ihres Netzbetreibers: Der Netzanschluss endet an der Hausanschlusssicherung und wird ausschließlich vom Netzbetreiber unterhalten (§ 5 und § 8 Niederspannungsanschlussverordnung).

Zählerschrank

Zählerschrank besichtigen lassen

Am schnellsten per E-Mail mit Fotos von Zählerschrank und Hausanschluss. Die Beratung ist kostenlos, auch per E-Mail. Was ein Vor-Ort-Termin kostet, sagen wir Ihnen vorher. Telefonisch erreichen Sie uns Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, sonst sprechen Sie auf den Anrufbeantworter.

Wir melden uns in den Bürozeiten (Mo bis Fr 8 bis 12 Uhr). Im Kontaktformular sind alle Angaben vorbereitet, die wir für ein Angebot brauchen.